Unsere Teilnahmebedingungen:

Gesetzlich Versicherte:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine beträgt 8 € pro Zeitstunde. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Bei Kursende werden die Kosten für eventuelle Fehlstunden in einer Privatrechnung abgerechnet.

Privatversicherte:

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Eine preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Paarkurse:

Die Partner*innengebühr beträgt 10 € pro Zeitstunde und muss – auch bei eventuellen Fehlstunden – selbst gezahlt werden. Am Ende des Kurses wird ein Beleg darüber ausgestellt, der dann ggf. bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.